Glutenfreie Hostien

Glutenfreie Hostien mit und ohne Zulassung für die Eucharistiefeier

Made in Germany
„Glutenfreie“ Hostien in der Katholischen Kirche

Die Katholische Kirche verlangt seit langer Zeit, dass in den Hostien, die für die Kommunion verwendet werden Gluten enthalten sein muss. Sie verbietet aus diesem Grund glutenfreie Hostien, da sie ja angeblich kein Gluten enthalten. Das stimmt so jedoch nicht immer. Das Problem ist die Begriffbestimmung des CODEX ALIMENTARIUS der Europäischen Union, der vorschreibt ab wann ein Lebensmittel als „glutenfrei“ bezeichnet werden muss.

Aber eines Vorweg – Sie können unter bestimmten Umständen „glutenfreie“ Hostien für die Kommunion verwenden. Wir verkaufen glutenarme Hostien, die auch nach dem Kirchenrecht gültige Materie sind. Das ist der Fall, wenn die Zubereitung des Brotes ohne fremdartige Zusätze möglich ist. Diese Hostien haben einen sehr geringen Glutenanteil (unter 20ppm) und dürfen nach dem Lebensmittelcodex der Europäischen Union daher als „glutenfrei“ gekennzeichnet werden. Bereits 1996 hat die Deutschen Bischofskonferenz solche Hostien aus Weizenstärke für die glutenarme Variante empfohlen.

Da uns jedes Jahr wegen diesem Thema weit über hundert Personen anrufen und die Katholische Kirche im Juli 2017 auf diese Vorgabe nochmals hingewiesen hat, haben wir versucht alle wichtigen Informationen in diesem kleinen Video (6 Minuten) zusammenzufassen.

Erklärung wann Sie welche glutenfreien Hostien benötigen