Produktion nach dem Kirchenrecht

Hostien made in Germany kirchenrechtskonform

Unser Logo CIC 924 §2 konform garantiert die Vorraussetzung als gültige Materie in der Eucharistiefeier!

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Die Inhaltsstoffe einer Hostie sind durch das Kirchenrecht genau vorgegeben:
Das Brot muss aus reinem Weizenmehl bereitet und noch frisch sein, so dass keine Gefahr der Verderbnis besteht. (CIC Can. 924 §2)
Hostienbäckereien müssen sich an diese Regel halten. Nur dann können sie für die Feier der Eucharistie die sogenannte „gültige Materie“ herstellen. Das bedeutet aber auch, dass Hostien zwangsläufig immer Gluten enthalten müssen.